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Die Kosten

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung nicht übernehmen, da viele Methoden der Naturheilkunde noch nicht anerkannt sind, wird der Patient privat eine Rechnung erhalten. Die Privatkassen sind fortschrittlicher und übernehmen je nach abgeschlossener Versicherung des jeweiligen Patienten die Kosten für die naturheilkundliche Behandlung. Mitarbeiter der öffentlichen Dienste (Beamte, Lehrer usw.) haben die Möglichkeit, eine Teilerstattung zu erhalten. Grundsätzlich gilt: Naturheilkundliche biologische Behandlungen sind oft günstiger als dies vermutet wird.

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